Naturheilkunde und CBD Informationen zum Hype von Cannabidiol (CBD) und anderen Hanfprodukten
Zu Anfang April 2019 erhielt ein Hanfladenbesitzer in München eher unliebsamen Besuch. Gleich mit 40 Mann, inklusive Rammbock zum Öffnen eventuell verschlossener Türen, rückte die Polizei an und beschlagnahmte Produkte mit Cannabidiol, kurz CBD. Gleichzeitig durchsuchten weitere 20 Polizisten die Privatwohnung des Besitzers. Insgesamt wurden an diesem Tag in München, in weiteren Ortschaften Bayerns und in Baden Württemberg mithilfe von 180 Polizisten, sowie Staatsanwälten und anderen Beamten 11 Hanfläden und neun Privatwohnungen durchsucht und Waren sowie Bargeld beschlagnahmt.
Diese Aktion hat einige Großhändler verunsichert, die daraufhin CBD-Öle aus ihrem Sortiment nahmen, zwischenzeitlich jedoch zum Teil wieder zurück in die Regale stellten. Verwirrung und Unsicherheit perfekt.
Um das Problem zu erklären, muss beim Betäubungsmittelgesetz angefangen werden. Das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln, Anlage I, listet alle in Deutschland nicht verkehrsfähigen Stoffe auf, darunter auch Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen). Ausgenommen davon sind nur Hanfsamen, aber nur, wenn dieser nicht zum unerlaubten Anbau genutzt wird oder wenn der Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent in Produkten aus Cannabis nicht überstiegen wird. So weit so gut, das Problem ist der letzte Satz des Absatz B in den Ausnahmen. Da steht folgendes:
„…..und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen“.
Also nur gewerbliche und wissenschaftliche Zwecke! Das schließt nach der zweideutigen Logik des Gesetzgebers eigentlich eine Abgabe an Endverbraucher nicht ein, denn dass kann den Missbrauch nicht ausschließen.
Nicht wenige Händler berufen sich auf die eher unklare Formulierung des gewerblichen Zwecks und wünschen sich hier vom Gesetzgeber eine eindeutige Formulierung. So lange sehen sich die Händler auf der legalen Seite, zumindest dann, wenn die weiteren Voraussetzungen, wie der Bezug aus zertifiziertem Anbau und der Grenzwert von maximal 0,2 % THC, eingehalten wird. Das ist im Übrigen auch ein Grund für die Polizei und die Staatsanwaltschaft, einzugreifen. So manches CBD-Produkt überstieg bei Tests diesen Grenzwert minimal bis deutlich. Denn ein Handel mit CBD-Ölen bis zu einem THC-Gehalt von 0.2% wäre legal, aber einen Missbrauch lässt sich halt leider nicht ganz ausschließen und ein paar schwarze Schafe gibt es immer. Sicher ist, dass sich in der nächsten Zeit einige Gerichte in ganz Deutschland mit diesem Thema beschäftigen werden, denn die Strafverfolgungsbehörden haben verschiedene Verfahren eingeleitet, die nun eines Urteils harren. Das kann zur Folge haben, das CBD eine gewisse Legalität für den freien Handel zugesprochen wird, es kann aber auch das endgültige Ende des CBD-Verkaufs im Segment der Abgabe an Konsumenten bedeuten.
Rein rechtlich gesehen hat die Verschwörung der Pharmalobbyisten, wenn es sie denn gibt, ihr Ziel längst erreicht. Sogar das bisher tolerante Österreich hat im Dezember 2018 die Zulassung von CBD-Produkten erschwert und den Handel im April 2019 verboten. Übrigens ebenso wie in Belgien, Frankreich, Portugal, Italien und Dänemark.
Das Verbot von CBD als Bestanteil des Cannabis spielt natürlich der Pharma- und Arzneimittelindustrie in die Hände, denn die Zulassung neuer Arzneimittel mit CBD, was aktuell der einzige rechtlich zulässige Weg ist, kostet Unmengen an Geld. Im Gegensatz jedoch zu anderen Produkten bestehen beim CBD längst Fakten, die seine Unbedenklichkeit und seine Wirkung beweisen. Das jedoch bleibt solange wirkungslos, wie Cannabis verboten ist oder eben CBD wie Hanfsamen in die Ausnahmeliste aufgenommen wird.
Die Bundesopiumstelle des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stellte bezüglich der Wirkweise durch Tierversuche und klinische Humanstudien mit CBD fest: Cannabinoid erzeugt Wechselwirkungen mit biologischen Rezeptoren in Form von anxiolytischen, antipsychotischen, antiemetischen, neuroprotektiven, antikonvulsiven, sedativen und antiinflammatorischen Reaktionen. Cannabinoid beeinflusst physiologische Funktionen mittels immunologischer, pharmakologischer und metabolischer Wirkungen in erheblichem Ausmaß. Aufgrund dessen wurde CBD bereits am 1. Oktober 2016 als verschreibungspflichtiges Arzneimittel eingeteilt.
Ob ein Produkt mit CBD verboten ist oder nicht, liegt in den Händen der einzelnen Bundesländer und ist grundsätzlich von der jeweiligen Toleranzschwelle abhängig. Denn ein CBD-Produkt mit einem THC Gehalt unter 0,2% versetzt keinen Menschen in einen Rauschzustand, so die Befürworter von CBD-Produkten. Die konservativen Länder Bayern und Baden-Württemberg legen hier nun einmal das Gesetz nach seinem Wortlaut aus, andere Länder sehen es lockerer, weil sie mit Recht keine schädliche Wirkung beim Verbraucher erkennen können, im Gegenteil. Viele Menschen schwören seit langem vor allem auf die schmerzstillende Wirkung von CBD.
Sogar die Weltgesundheitsorganisation stuft CBD seit 2017 als unbedenklich ein und gab im Jahr 2019 die Empfehlung, Cannabis allgemein im Bereich der Suchtgifte anders einzuteilen. Die Empfehlung geht zudem dahin, CBD aus der Liste der Suchtgifte zu streichen.
Im Moment bleibt neben den zu erwartenden Urteilen deutscher Gerichte den Verbrauchern nur die Hoffnung, das CBD durch die Risikomanager der neuen, seit Januar 2018 in Kraft getretenen EU-Novel-Food-Verordnung eben als Lebensmittel eingestuft wird. Immerhin steht es schon auf deren Liste. Wie lange es jedoch dauert, bis geklärt ist, ob nun CBD ein Nahrungsergänzungsmittel oder ein Arzneimittel ist, steht in den Sternen. Aber selbst im günstigsten Fall muss dann die EU-Verordnung in deutsches Recht gewandelt werden, was eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes erforderlich macht. Auch unter vorteilhaften Bedingungen darf ruhig bis weit in das kommende Jahrzehnt mit einer Entscheidung und deren Umsetzung gerechnet werden. Bis dahin werden jedoch die Deutschen Gerichte bereits eine gewisse Klarheit für beide Seiten geschaffen haben.
Mai 2019
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